Liebe Leserinnen und Leser,

auch wenn das Finanzamt Ibbenbüren dem Vorstand zur Änderung der Vereinssatzung ein Jahr Zeit eingeräumt hat, wollte der Vorstand die Änderung zum nächst möglichen Zeitpunkt erledigen. Die am 10. Juli 2018 stattgefundene außerordentliche Mitgliederversammlung, war dafür die schnellste Möglichkeit.

Nach der erneuten Überprüfung der Vereinssatzung durch das Finanzamt Ibbenbüren, fand der Vorstand die erneute Bestätigung der Gemeinnützigkeit im Briefkasten.

Die Pressestelle

 

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